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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.07.2016
- 8 U 1049/15 -
Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Nichtabnahmeentschädigung
Widerruf von zwei Verbraucherdarlehensverträgen auch nach Einigung zulässig
Der Beginn der Widerrufsfrist für einen Verbraucherdarlehensvertrag wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beginn der Widerrufsfrist missverständlich ist. Der Darlehensnehmer kann daher selbst dann noch sein Widerrufsrecht ausüben, wenn er die Abnahme des Darlehens verweigert und eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlt hat. Sein Anspruch auf Rückzahlung der Nichtabnahmeentschädigung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ausgeschlossen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger im Juli 2008 mit der Beklagten im Wege des Fernabsatzes zwei Bereitstellungsdarlehensverträge über Nennbeträge von insgesamt 195.000 Euro abgeschlossen, denen jeweils identische Widerrufsbelehrungen beigefügt waren. Im März 2011 vereinbarten die Parteien, dass der Kläger die
OLG: Keine Anwendung der Sonderregelung für Fernabsatzverträge bei Verbraucherdarlehensverträgen
Die Klage auf Rückzahlung der im Jahre 2011 gezahlten
Kein Anspruch der Bank auf schutzwürdiges Vertrauen
Die Vereinbarung vom März 2011 hat das bestehende Widerrufsrecht des Klägers nach Auffassung der Richter ebenfalls nicht beseitigt, da hierdurch der Vertrag nicht rückwirkend aufgelöst, sondern lediglich der ursprünglich vereinbarte Erfüllungszeitpunkt für das
Erläuterungen
* - § 312 d Abs.3 Ziffer 1 BGB a.F. bestimmt zur Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen:
"Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1.bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat"
* - § 242 BGB lautet:
"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2016
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ ra-online
- Widerrufsbelehrung "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" als Belehrung über Beginn der Widerrufsfrist nicht ausreichend
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2016
[Aktenzeichen: XI ZR 564/15]) - Widerruf eines Darlehens: Durch Widerrufsbelehrung vermittelter unklarer Beginn der Widerrufsfrist führt zur Unwirksamkeit der Belehrung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2015
[Aktenzeichen: 17 U 202/14]) - BGH: Unwirksame Belehrung über Widerrufsrecht bei Verwendung einer von der Musterbelehrung abweichenden Widerrufsbelehrung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2011
[Aktenzeichen: XI ZR 349/10])
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Dokument-Nr. 23049
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