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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.07.2012
- 19 U 151/11 -
Autovermietung haftet nicht für Unfall aufgrund von Sommerbereifung
Winterbereifung bei gewerblicher Autovermietung nicht Standard
Ist ein Mietwagen mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Wagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Unfall, so kommt eine Haftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin begehrte vom Beklagten Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalles. Der Beklagte mietete im November zu gewerblichen Zwecken einen
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Sie habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Beschädigung des Mietfahrzeuges aus §§ 535, 280 Abs. 1 BGB. Der Beklagte habe seine Pflicht verletzt die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Mitverschulden der Klägerin lag nicht vor
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes könne aus dem Umstand, dass der
Autovermietung trifft keine Pflicht zur Wetterbeobachtung
Die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschl. v. 23.04.2007 - 14 U 34/07), nachdem der Kunde einer gewerblichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 17.08.2011
[Aktenzeichen: 16 O 589/09]
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Dokument-Nr. 14591
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