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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Automietvertrag“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.07.2012
- 19 U 151/11 -

Autovermietung haftet nicht für Unfall aufgrund von Sommerbereifung

Winterbereifung bei gewerblicher Autovermietung nicht Standard

Ist ein Mietwagen mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Wagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Unfall, so kommt eine Haftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin begehrte vom Beklagten Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalles. Der Beklagte mietete im November zu gewerblichen Zwecken einen PKW von der Klägerin. Nach erneutem Fahrtantritt kam das Fahrzeug aufgrund des inzwischen winterlichen Wetters ins Rutschen und es kam zu dem Unfall. Der Beklagte meinte, die Klägerin trage an dem Unfall eine Mitschuld, da sie ihn nicht darüber aufklärte, dass der Mietwagen nur mit Sommerreifen ausgestattet war. Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Beklagten.Das Oberlandesgericht Köln entschied... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.10.2011
- VI ZR 46/10 -

Pauschale Haftungs­befreiungs­klausel im Automietvertrag unwirksam - Mietwagen-Kunden haften nach Verschuldungsgrad

BGH zur Haftung für einen grob fahrlässig verursachten Unfall mit einem Mietwagen

Ein so genannter undifferenzierter Haftungsvorbehalt in den Vertragsbedingungen eines Autovermieters, der vorsieht, dass ein Mieter bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Unfall den ganzen Schaden selbst zahlen muss, ist unwirksam. In einem solchen Fall haftet der Unfallverursacher nach dem Grad seines Verschuldens. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein betrunkener Autofahrer einen Mietwagen vor einen Baum setzte.

Die Klägerin im hiesigen Rechtsstreit ist eine Kraftfahrzeugvermieterin. Im Juni 2008 verursachte der Beklagte einen Verkehrsunfall mit einem PKW, den die Klägerin an die Arbeitgeberin des Beklagten vermietet hatte. Der Beklagte führte das Fahrzeug nach einem Streit mit seiner Ehefrau und einem Kneipenbesuch erheblich alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit. Er kam deshalb... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 22.12.2008
- 14 O 492/08 -

Autovermieter hat die Pflicht im Unfallersatzgeschäft auf Tarife, die deutlich über dem Normaltarif liegen, hinzuweisen

Autovermieter muss deutlich und unmissverständlich angeben, das Haftpflichtversicherungen den angebotenen Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstatten

Die Kosten eines Mietfahrzeugs muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nur in Höhe des ortsüblichen Normaltarifs erstatten. Wer teurer anmietet, läuft Gefahr, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Versäumt er das, bleibt er (und nicht der Kunde) auf der Differenz sitzen. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Das Landgericht Coburg kürzte den Anspruch eines Autovermieters auf den Normaltarif. Er hatte den Mieter nicht über die Gefahr aufgeklärt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wegen der Höhe der vereinbarten Mietwagenkosten möglicherweise nicht den kompletten Betrag übernehmen würde. Der Kunde musste ihm daher nur den Normaltarif bezahlen.Der beklagte... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.10.2007
- IV R 52/04 -

Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und Vermietungsfahrzeugen ist zu bilanzieren

Rückkaufverpflichtung stellt eine wirtschaftliche Belastung dar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kfz-Händler in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten für die von ihnen übernommene Verpflichtung, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, auszuweisen haben.

Kfz-Händler müssen sich beim Verkauf von Neuwagen an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen häufig verpflichten, die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit oder nach einer bestimmten Vertragslaufzeit auf Verlangen des Käufers zu einem bereits beim Verkauf des Neuwagens festgelegten Preis zurückzukaufen. Durch den Rückkauf der Fahrzeuge drohen den Kfz-Händlern oftmals Verluste, da... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 23.04.2007
- 14 U 34/07 -

Autovermietung: Im Winter Wagen mit Winterreifen

Unfall mit nicht wintertauglichem Mietwagen

Wer im Winter bei einer professionellen Autovermietung ein Fahrzeug mietet, darf erwarten, dass er einen Wagen mit Winterreifen erhält. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall mietete ein Mann im März 2006 einen Transporter. In dem Mietvertrag wurde nicht ausdrücklich vereinbart, dass das Fahrzeug Winterreifen hat. Die Gesetzesnorm des § 2 Abs. 3a StVO in der es heißt, dass die Ausrüstung - insbesondere die Bereifung - von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist (gemeint sind damit die "Winterreifen") war zu diesem... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 02.03.2007
- 19 U 181/06 -

Keine uneingeschränkte Erstattung so genannter "Unfallersatztarife" - OLG stärkt Rechte von Mietwagen-Kunden

Höchstens 20 % Aufschlag auf Normaltarif sind angemessen

Das Oberlandesgericht Köln hat die Rechte von Mietwagen-Kunden gestärkt und entschieden, dass Autovermieter keine beliebig hohen Preise für Unfallersatzfahrzeuge verlangen dürfen. Im so genannten "Unfallersatztarif" verlangen Autovermieter im Schnitt einen Aufschlag um 100 % gegenüber den Normaltarifen. Das Oberlandesgericht sieht einen Aufschlag von lediglich 20 % als angemessen an.

Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung eines Autovermieters zurückgewiesen, der seinen Kunden nach Verkehrsunfällen Mietfahrzeuge zur Verfügung stellte, dafür aber nach einem erhöhten Tarif sowie nach Tagespauschalen abrechnete. Der Mietpreis für die Ersatzfahrzeuge lag im Schnitt um 100 % über den sog. Normaltarifen. Der Autovermieter hatte sich die Ersatzansprüche abtreten lassen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2006
- XII ZR 50/04 -

Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen

Bundesgerichtshof formuliert eine Aufklärungspflicht für Autovermieter

Ein Ersatzwagen nach einem Unfall kann teuer werden. Oft fordern Autovermieter beim so genannten "Unfallersatztarif" mehr als doppelt so hohe Preise wie beim "Normaltarif". Dies ist vielen Kunden nicht bewusst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass die gegnerische Haftpflicht­versicherung die Kosten für den teuren Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet und die Differenz dann vom Kunden zu tragen ist.

Im Fall hatte ein Autovermieter seinem Kunden, der nach einem Unfall einen Ersatzwagen zum so genannten "Standard-Tarif - 18 Tage" gemietet hatte, auf Zahlung des von der Versicherung nicht bezahlten Differenzbetrages verklagt. Die Versicherung hatte nur ca. ein Drittel der Kosten erstattet. Der verklagte Kunde berief sich vor Gericht darauf, dass er von der Autovermietung nicht darüber... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 12.03.2004
- 12 O 20786/03 -

Unfall mit Mietwagen – wer zahlt?

Von der Haftung für Unfallschäden an Mietfahrzeugen ist der Mieter in der Regel freigestellt, wenn er sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Eine solche Haftungsfreistellung war auch im Mietvertrag eines Münchner Firmeninhabers mit der Fa. Sixt vom 28.1.2003 enthalten. Dennoch verlangte das Mietwagenunternehmen Schadensersatz wegen eines mit dem Mietauto zumindest leicht fahrlässig verursachten Unfalls.Am 7.4.2003 war der Firmeninhaber auf der Autobahn Richtung Kufstein von der schneeglatten Fahrbahn abgekommen... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.03.1999
- 2 S 8983/98 -

Nach fremdverschuldetem Verkehrsunfall: Geschädigter kann die Kosten eines zu marktüblichen Bedingungen beschafften Mietwagens ersetzt verlangen

Keine übertriebenen Anforderungen beim Preisvergleich

Wer nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall darauf angewiesen ist, vorübergehend einen Ersatzwagen zu mieten, kann vom Schädiger die Erstattung der notwendigen Kosten verlangen. Hält sich der Mietpreis im Rahmen des Üblichen, braucht sich der Geschädigte nicht erst auf aufwendige Marktbeobachtung und Preisvergleiche einzulassen. Nur dann, wenn für ihn erkennbar ist, daß der in Aussicht genommene Autoverleiher überhöhte Mietwagensätze fordert, muß der Geschädigte nach einem preisgünstigeren Anbieter Ausschau halten. Das stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth klar.

Im konkreten Fall hatte der Geschädigte sein Ersatzfahrzeug bei einem örtlichen Autoverleiher beschafft. Hierfür mußte er stattliche 405 DM pro Tag berappen. Bei einigen Vermietern wäre der Mietpreis teilweise sogar noch teurer gewesen; andere hätten dagegen etwas weniger verlangt. Beim preisgünstigsten Anbieter, so fand die gegnerische Haftpflichtversicherung heraus, hätte das gleiche... Lesen Sie mehr