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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 31.07.2009
- 6 U 52/09 -
Erben obsiegen - Theaterinszenierung mit Kinski-Zitaten verboten
Nur geringe Änderungen der Kinski-Aussagen lassen freie Bearbeitung nicht erkennen
Eine unabhängige Kölner Theaterinszenierung mit Zitaten von Klaus Kinski ist untersagt worden. Das Stück darf nicht aufgeführt werden, solange darin bestimmte Texte und Interviewäußerungen von Klaus Kinski verwendet werden. Außerdem muss den Erben Klaus Kinskis darüber Auskunft erteilt werden, welche Einnahmen mit dem Stück erzielt worden sind. Darüber hinaus müssen die aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Schäden ebenfalls ersetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Das von den beklagten Künstlern – einem Regisseur und einem
Künstler halten Verwendung der Zitate für legitim
Die Ex-Frau des 1991 gestorbenen Kinski, Minhoi Laonic, und der gemeinsame Sohn Nikolai Kinski des Schauspielers hatten geltend gemacht, die Aufführung verletze die von ihnen gehaltenen Urheberrechte Kinskis. Die beklagten Künstler hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, die Nutzung der
Nötiger Abstand wird nicht erreicht – Originalwerk bleibt klar erkennbar
Anders als das Landgericht, das die Nutzung und Bearbeitung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Köln vom 05.08.2009
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Dokument-Nr. 8259
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