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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26.06.2008
- 81 Ss-OWi 49/08 -
Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als "Navi"
Auch Lesen gespeicherter Notizen oder der Uhrzeit ist untersagt
Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch dann untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will. Der 1. Strafsenat des OLG Köln ließ die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers nicht zur Entscheidung zu, der durch das Amtsgericht Bonn wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70,- € verurteilt worden war.
Der Fahrzeugführer hatte unwiderlegt dahin argumentiert, er habe das
Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO
Auch mit dieser Einlassung hielt der Strafsenat einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung für gegeben. Danach ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält.
OLG: Begriff der Benutzung schließt sämtliche Bedienfunktionen ein
Der Begriff der Benutzung schließt nach Meinung des Gerichts sämtliche Bedienfunktionen ein, umfasst also nicht nur das
Verbot gilt auch für Smartphones und Handhelds
Es sei lediglich erforderlich, dass es sich bei dem Gerät überhaupt (oder jedenfalls auch) um ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2008
Quelle: ra-online, OLG Köln (pm)
- Amtsgericht Bonn, Urteil vom 26.03.2008
- Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.04.2008
[Aktenzeichen: 2 BvR 525/08]) - Handy darf bei abgeschaltetem Motor vor roter Ampel benutzt werden
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.09.2007
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 190/07]) - Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27.11.2006
[Aktenzeichen: 3 Ss 219/05]) - Handy im Auto: Halten und Umlagern ist erlaubt
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: IV-2 Ss OWi 134/06-70/06 III; IV Ss OWi 134/06]) - Beim Autofahren ist auch der Blick auf das Handydisplay verboten
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.07.2006
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06]) - Auch Diktierfunktion vom Handy ist während der Autofahrt verboten
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 16.05.2006
[Aktenzeichen: 1 Ss 82/06])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2008, Seite: 746 MMR 2008, 746 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 3368 NJW 2008, 3368 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2008, Seite: 586, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann NJW-Spezial 2008, 586 (Rainer Heß und Michael Burmann) | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2008, Seite: 466 NZV 2008, 466
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Dokument-Nr. 6361
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