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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.01.2010
- 9 U 113/09 -
Eingeschlafen aufgrund Alkoholgenusses: Grobe Fahrlässigkeit bei durch Kerzen verursachten Brandschaden
Hausratsversicherung muss nicht zahlen
Wer sich aufgrund Alkoholgenusses schlafen legt und dabei brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Die Hausratsversicherung muss daher nicht für den durch die Kerzen verursachten Brandschaden einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ ein Mann fünf
Grob fahrlässige Verursachung des Versicherungsfalls lag vor
Das Oberlandesgericht Köln gab der Versicherung recht. Sie habe nicht für den Schaden einstehen müssen, da der Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig verursacht habe. Dieser hätte die
Augenblickversagen konnte nicht angenommen werden
Zudem habe kein sogenanntes Augenblickversagen vorgelegen, so das Oberlandesgericht. Denn der Versicherte sei in keiner Weise in nicht vorhersehbarer Weise abgelenkt gewesen. Er hätte genügend Zeit gehabt, die
Gefahrerhöhung durch Anzahl der Kerzen
Weiterhin erhöhe sich nach Auffassung der Richter durch die Anzahl der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Eingeschlafen: Keine grobe Fahrlässigkeit bei durch Kerzen verursachten Brandschaden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.1986
[Aktenzeichen: IVa ZR 187/84]) - Bei brennenden Adventskranzkerzen ungewollt eingeschlafen - Versicherung muss zahlen
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 28.10.1998
[Aktenzeichen: 20 U 5148/98])
Jahrgang: 2010, Seite: 479 VersR 2010, 479
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Dokument-Nr. 15636
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