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Oberlandesgericht München, Urteil vom 07.06.2013
- 10 U 1931/12 -
Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes begründet Mitverschulden im Falle eines Verkehrsunfalls
Mitverschulden jedoch nur bei Verhinderung oder Verringerung der Verletzungsfolgen durch angelegten Sicherheitsgurt
Hat ein Autofahrer seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt und erleidet daher aufgrund eines Verkehrsunfalls eine schwerere oder überhaupt eine Verletzung, dann ist ihm ein Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im März 2009 zu einem
Unfallopfer war Mitverschulden anzulasten
Das Oberlandesgericht München führte dazu aus, dass dem Insassen eines PKW, der einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Bundesgerichtshof zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2012
[Aktenzeichen: VI ZR 10/11]) - Verstoß gegen die Anschnallpflicht – Bei Unfall trifft Fahrerin keine Mitschuld
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2009
[Aktenzeichen: 14 U 42/08])
Jahrgang: 2014, Seite: 100 r+s 2014, 100
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Dokument-Nr. 17818
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