Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022
- 8 U 3825/21 -
Auswahl des Fachunternehmens zur Sanierung eines Leitungswasserschadens begründet keine Schadensersatzhaftung des Wohngebäude-/Hausratsversicherers
Geschuldet ist lediglich die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens
Die Auswahl eines Fachunternehmens zur Sanierung eines Leitungswasserschadens durch den Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherer begründet keine Schadensersatzhaftung des Versicherers. Der Versicherer schuldet nur die Auswahl eines geeigneten Unternehmens. Dies das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 kam es in einem Einfamilienhaus in Bayern zu einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Gebäude- bzw. Hausratsversicherer
Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Hauseigentümer stehe kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Versicherer zu. Beauftragt ein Gebäude- bzw. Hausratsversicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls einen Werkunternehmer mit der Instandsetzung beschädigter Gegenstände und Gebäudeteile, so handele er regelmäßig im Namen des Versicherungsnehmers. Auch wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Beauftragung der Reparatur unterstützt, will er die Reparatur nicht als eigene vertragliche Verpflichtung und auf eigenes Risiko durchführen. Er beabsichtige lediglich die Sanierung zu beschleunigen, um dem Versicherungsnehmer eine zeitnahe Entschädigung zu ermöglichen.
Werkunternehmer kein Erfüllungsgehilfe des Versicherers
Der mit der Instandsetzung beauftragte Werkunternehmer werde daher nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht im Pflichtenkreis des Versicherers tätig und sei daher nicht sein Erfüllungsgehilfe. Das behauptete Fehlverhalten des Fachunternehmens sei dem Versicherer somit nicht zuzurechnen.
Geschuldet ist ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens
Die Pflicht des Versicherers beschränke sich lediglich darauf, so das Oberlandesgericht, ein für die Sanierung geeignetes Unternehmen auszuwählen. Eine Verletzung dieser Pflicht werde aber nicht vom Hauseigentümer behauptet.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.09.2021
[Aktenzeichen: 11 O 8959/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31758
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31758
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.