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Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 09.10.2015
- 5 U 94/15 -
Hundehalterin zum Schadensersatz verurteilt
Voraussetzungen für Tierhaltergefährdungshaftung und Verschuldenshaftung erfüllt
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück bestätigt, mit dem die Halterin einer Bordeaux-Dogge wegen eines von dem Tier ausgehenden Angriffs auf eine Radfahrerin und deren Hund zum Schadensersatz verurteilt worden ist. Das Gericht sah sowohl die Voraussetzungen für eine Tierhaltergefährdungshaftung als auch für eine Verschuldenshaftung für gegeben an.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war am Nachmittag des 09. Dezember 2013 mit dem Fahrrad in Melle unterwegs. Sie führte ihren
Möglicher Angriff aufgrund bloßer Anwesenheit des Labradors der Klägerin begründet keine Mithaftung der Klägerin
Mit der Klage vor dem Landgericht Osnabrück nahm sie die Beklagte auf
Berufung nach Hinweis des Gerichts zurück genommen
Dagegen legte die Beklagte beim Oberlandesgericht Oldenburg Berufung ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah keine Erfolgsaussichten und erteilte ihr einen entsprechenden Hinweis. Auf den Hinweis nahm die Beklagte die Berufung zurück. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.06.2015
[Aktenzeichen: 4 O 2838/14]
- Vom Hund angebellt: Radfahrer hat nach Sturz vom Fahrrad bei unangemessener Schreckreaktion keinen Anspruch auf Schadensersatz
(Amtsgericht Coburg, Urteil vom 28.08.2015
[Aktenzeichen: 12 C 766/13]) - Freilaufender Hund rennt in Fahrrad: Hundehalter haftet für Sturz der Fahrradfahrerin
(Landgericht Tübingen, Urteil vom 12.05.2015
[Aktenzeichen: 5 O 218/14])
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Dokument-Nr. 21890
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