Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.02.2011
- 4 U 200/10 -
Kein Schadensersatz bei Leichtsinn: Straßenüberquerung in dunkler Kleidung
Fußgänger müssen dafür sorgen, dass Autofahrer sie sehen können - ansonsten können sie ihre Schadensersatzansprüche verlieren
Das Saarländische Oberlandesgericht hat die Klage eines Fußgängers, der nachts von einem Autofahrer angefahren und dabei verletzt worden war, abgewiesen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil er kein Verschulden des Fahrzeugführers habe nachweisen können.
Der
Autofahrer hat nicht mit verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gerechnet
Das Gericht konnte kein
Dunkel gekleideter Fußgänger war nur als Schatten zu erkennen
Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Der
Fußgänger ist blindlings auf die Straße gelaufen ...
Der Verkehrsverstoß des Klägers, der ohne auf den Verkehr zu achten neben dem
... und war nicht rechtzeitig zu erkennen
Er trat aber dessen ungeachtet geradezu blindlings auf die Fahrbahn. Er überschritt die Fahrbahn bei Rotlicht und mithin zu einem Zeitpunkt, in dem der bevorrechtigte fließende Verkehr auf die Einhaltung seines Vorrechts vertrauen durfte.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2011
Quelle: ra-online, Saarländisches Oberlandesgericht (vt/we)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11372
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11372
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.