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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2013
- 4 U 287/11 - 91 -
Unfall zwischen Fahrrad und PKW: Bei grob fahrlässigem Verkehrsverstoß eines Radfahrers tritt Betriebsgefahr des Fahrzeugs hinter ausschließlichem Mitverschulden des Fahrradfahrers zurück
Fahrradfahrer trägt alleinige Verantwortung für den Unfall
Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem Autofahrer und trägt der Radfahrer allein die Verantwortung für das Unfallgeschehen, haftet der Autofahrer nicht für den Unfall. Die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs tritt hinter dem Verschulden des Radfahrers vollständig zurück. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im August 2008 zu einem Unfall zwischen einem
Landgericht Saarbrücken wies Klage ab
Das Landgericht Saarbrücken folgte nach durchgeführter Beweisaufnahme den Schilderungen der Autofahrerin und wies die Klage des Radfahrers auf Zahlung von Schadenersatz ab. Aufgrund des festgestellten Sachverhalts habe der
Oberlandesgericht verneinte Ansprüche des Radfahrers
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte das Urteil des Landgerichts und wies die Berufung des Fahrradfahrers zurück. Dieser habe keine Ansprüche wegen des Unfalls gegen die Autofahrerin gehabt. Aus Sicht des Oberlandesgerichts seien die Beweisaufnahme und die darauf beruhenden Feststellungen des Landgerichts nicht fehlerhaft gewesen. Es habe als erwiesen ansehen dürfen, dass der
Betriebsgefahr des Fahrzeugs trat vollständig zurück
Das Oberlandesgericht führte weiter aus, dass es auf Grundlage der Beweisaufnahme richtig gewesen sei zwar eine Verletzung des Radfahrers durch die
Radfahrer handelte grob fahrlässig
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.06.2011
[Aktenzeichen: 9 O 343/09]
- Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben – Überfährt er den Überweg trägt er bei Unfall mindestens hälftige Mitschuld
(Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 24.11.2010
[Aktenzeichen: 2 S 193/10]) - Alleinhaftung des Radfahrers auf Gehweg bei Kollision mit Grundstückseinfahrer
(Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.03.2007
[Aktenzeichen: 8 O 1790/06])
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Dokument-Nr. 16517
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