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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.08.2011
- 17 UF 145/11 -
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei illoyalem und grob leichtfertigem Unterlassen der Altersversorgung durch Selbstständigen
Ausschluss aufgrund grober Unbilligkeit gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes
Unterlässt ein Selbstständiger die Altersversorgung, rechtfertigt dies dann einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs aufgrund grober Unbilligkeit nach § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG), wenn die unterlassene Altersversorgung als illoyal und grob leichtfertig zu werten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die ausgleichspflichtige Ehefrau nach der Scheidung der Ehe im Oktober 2010 den
Keine grobe Unbilligkeit aufgrund unterlassener Altersversorgung
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Ehefrau zurück. Zwar könne eine unterlassene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Oberndorf, Beschluss vom 14.03.2011
[Aktenzeichen: 5 F 229/09]
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Jahrgang: 2012, Seite: 311 FamRZ 2012, 311
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Dokument-Nr. 25035
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