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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.04.2016
- 4 Ss 212/16 -
Halten eines Handys während Telefonats über Freisprechanlage begründet kein Verstoß gegen Verbot der Handynutzung während der Fahrt
Autofahrer darf keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Gerätes nutzen
Führt ein Autofahrer während der Fahrt über die Freisprechanlage ein Telefonat und hält er dabei das Handy in der Hand, so liegt darin kein Verstoß gegen das Verbot der Handynutzung während der Fahrt im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Autofahrer keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Handys nutzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Kein Verstoß gegen Verbot der Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten des Autofahrers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer
Kein eigenständiges Gefährdungspotential durch Halten eines Mobiltelefons
Nach Auffassung des Amtsgerichts entspreche die Auffassung dem Wortlaut der Vorschrift. Die Regelung verlange, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Backnang, Urteil vom 02.12.2015
- Bloße Weitergabe eines Mobiltelefons während der Autofahrt stellt keine unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer dar
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.11.2014
[Aktenzeichen: III-1 RBs 284/14]) - Beobachtung einer für die Nutzung eines Mobiltelefons typischen Handbewegung begründet keine Geldbuße wegen Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt
(Oberlandesgericht Thüringen, Beschluss vom 27.08.2013
[Aktenzeichen: 1 Ss Rs 26/13 (63)])
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Dokument-Nr. 23427
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