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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 27.10.2010
- 9 U 148/08 -
Deutsche Großbank muss Schadensersatz an oberschwäbischen Abwasserzweckverband zahlen
Bank verschweigt bei Beratung wichtige Informationen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine deutsche Großbank dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 710.000 Euro an einen ihrer Kunden, einen oberschwäbischen kommunalen Abwasserzweckverband zu zahlen. Das Gericht hielt die Beratung für fehlerhaft und verneinte gleichzeitig ein Mitverschulden des Kunden.
Die beklagte
Risikoberatung seitens der Bank strittig
Der Zweckverband macht die beklagte
LG Ulm weist Klage ab
In der Vorinstanz hatte das Landgericht Ulm die Klage des Abwasserzweckverbandes (Kläger) abgewiesen. Die Berufung des Klägers hatte nun vor dem 9. Zivilsenat Erfolg.
Bank muss über höhere Verlustwahrscheinlichkeit informieren
Der Bankensenat hielt an seiner früheren Entscheidung vom 26. Februar 2010 zu Swap-Verträgen fest, wonach diese als ein von der
Verband durfte keine riskanten Geldanlagegeschäfte abschließen
Mit Blick auf den Verband als kommunales Versorgungsunternehmen beanstandete das Oberlandesgericht ein nicht anlegergerechte Beratung der
Verband trägt kein Mitverschulden
Der Senat verneinte ein Mitverschulden des Verbands. Die
Vorgehen der Bank war unseriös
Die
Bank nutzt Unwissenheit des Kunden aus
Der Senat beanstandete, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2010
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ ra-online
- Landgericht Ulm, Urteil vom 22.08.2008
[Aktenzeichen: 4 O 122/08]
- Schadensersatzklage gegen Deutsche Bank wegen fehlgeschlagenem Anlagegeschäft gescheitert
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.08.2010
[Aktenzeichen: 23 U 230/08]) - Keine Rückabwicklung eines "Zinsswap-Geschäfts" wegen angeblich mangelnder Aufklärung zu Risiken
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.07.2009
[Aktenzeichen: 23 U 76/08])
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Dokument-Nr. 10475
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