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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2022
- OVG 1 S 28/22 -
Hauseigentümer muss E-Ladesäule vor seinem Grundstück dulden
Duldungspflicht für typische mit Nutzung der Ladesäule entstehende Beeinträchtigungen
Ein Hauseigentümer muss grundsätzlich die Errichtung einer E-Ladesäule vor seinem Grundstück am öffentlichen Straßenrand hinnehmen. Die mit der Nutzung typischerweise entstehenden Beeinträchtigungen sind von ihm zu dulden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 wandte sich ein
Keine ernstlichen Zweifel an Rechtmäßigkeit der E-Ladesäule
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgericht. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Einrichtung und des Betriebs der E-Ladesäule. Die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ladesäule typischerweise entstehenden Beeinträchtigungen seien vom
Kein Anspruch auf absolute Stille zur Nachtzeit
Dies gelte auch für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.03.2022
[Aktenzeichen: 11 L 145/22]
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Dokument-Nr. 34173
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