Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2016
- OVG 10 S 34.14 -
Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung ist baugenehmigungspflichtig
Bereits formelle Illegalität der Ferienwohnungsnutzung rechtfertigt Nutzungsuntersagung
Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung stellt gegenüber der Wohnnutzung eine eigenständige und somit genehmigungspflichtige Nutzungsart dar. Wird eine Wohnung daher ohne entsprechende Genehmigung als Ferienwohnung genutzt, kann die zuständige Baubehörde eine Nutzungsuntersagung aussprechen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt eine Wohnungseigentümerin im August 2015 von der zuständigen Baubehörde einen Bescheid, durch die ihr die Nutzung der Wohnung als
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde der Wohnungseigentümerin zurück. Die
Ferienwohnungsnutzung gegenüber Wohnnutzung eigenständige Nutzungsart
Zwar diene eine Ferienwohnungsnutzung auch dem Wohnen, so das Oberverwaltungsgericht, jedoch handle es sich gleichwohl nicht um eine Wohnnutzung. Vielmehr liege in der Ferienwohnungsnutzung gegenüber der allgemeinen Wohnnutzung eine eigenständige Nutzungsart. Eine Wohnnutzung sei im bauplanungsrechtlichen Sinn gekennzeichnet durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts. Bei der Ferienwohnungsnutzung fehle es zumindest an der dauerhaften Häuslichkeit. Eine
Genehmigungsfähigkeit der Ferienwohnungsnutzung unerheblich
Soweit die Wohnungseigentümerin anführte, dass die Ferienwohnungsnutzung zulässig und genehmigungsfähig sei, hielt das Oberverwaltungsgericht dies für unerheblich. Zwar könne im Rahmen der Ermessensentscheidung von einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.10.2015
- Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet sind rücksichtslos
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2014
[Aktenzeichen: VG 13 L 274. 13]) - Zweckentfremdungserlaubnis für Ferienwohnung kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.04.2016
[Aktenzeichen: VG 6 L 246.16]) - Baugenehmigung zu reinen Wohnzwecken deckt keine Nutzung als Ferienwohnung
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.03.2021
[Aktenzeichen: 2 B 241/21])
Jahrgang: 2016, Seite: 799 GE 2016, 799
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22696
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22696
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.