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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.03.2021
- 2 B 241/21 -
Baugenehmigung zu reinen Wohnzwecken deckt keine Nutzung als Ferienwohnung
Nutzung als Ferienwohnung stellt keine Wohnnutzung dar
Eine Baugenehmigung zu reinen Wohnzwecken deckt nicht die Nutzung der Räumlichkeiten als Ferienwohnung. Die Nutzung als Ferienwohnung stellt keine Wohnnutzung dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 wurde einer Frau behördlich und mit sofortiger Wirkung untersagt ihre Wohnung als
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Minden, Beschluss
[Aktenzeichen: 9 L 1053/20]
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Dokument-Nr. 30307
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