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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2020
- OVG 3 S 30/20 u. OVG 3 S 31/20 -
Abiturprüfungen in Berlin können fortgesetzt werden
Keine Berücksichtigung von individuellen Umstände ohne gesetzliche Grundlage im Prüfungsrecht
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Berliner Abiturprüfungen nicht verschoben werden müssen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Abiturientin und ein Abiturient hatten geltend gemacht, ihnen sei es während der pandemiebedingten Beschränkungen aufgrund ihrer familiären Situation nicht möglich gewesen, sich zu Hause ordnungsgemäß auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Diese Benachteiligung verstoße gegen das prüfungsrechtliche Gebot der
Keine Berücksichtigung soziale oder familiäre Umstände ohne gesetzliche Grundlage
Das Oberverwaltungsgericht hat eine Verschiebung der Prüfungstermine abgelehnt. Es treffe zu, dass die aufgrund sozialer oder familiärer Umstände bereits bestehenden unterschiedlichen Lernbedingungen pandemiebedingt weiter verschärft werden könnten. Derartige individuelle Umstände dürften jedoch ohne
Verschiebung des Termins für Antragsteller könnte erst zur Ungleichbehandlung führen
Nach Auffassung des Gerichts besteht die Gefahr, dass die von den Antragstellern für sie selbst geforderte Verschiebung tatsächlich zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28661
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