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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abiturprüfung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2020
- OVG 3 S 30/20 u. OVG 3 S 31/20 -
Abiturprüfungen in Berlin können fortgesetzt werden
Keine Berücksichtigung von individuellen Umstände ohne gesetzliche Grundlage im Prüfungsrecht
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Berliner Abiturprüfungen nicht verschoben werden müssen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Abiturientin und ein Abiturient hatten geltend gemacht, ihnen sei es während der pandemiebedingten Beschränkungen aufgrund ihrer familiären Situation nicht möglich gewesen, sich zu Hause ordnungsgemäß auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Diese Benachteiligung verstoße gegen das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit. Deshalb müsse ihnen erlaubt werden, die Prüfungen erst zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen.Das Oberverwaltungsgericht hat eine Verschiebung der Prüfungstermine abgelehnt. Es treffe zu, dass die aufgrund sozialer oder familiärer Umstände bereits bestehenden... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.04.2020
- VG 3 L 155.20 -
Abiturientin hat keinen Anspruch auf Verschiebung der Abiturprüfung wegen erschwerter Vorbereitung
Stress und Ängste im Zusammenhang mit einer Prüfung gehören in den Risikobereich des Prüflings
Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Verschiebung ihrer unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Abiturprüfungen wegen pandemiebedingter Stresssituation erreichen wollte.
Im hier vorliegenden Fall ist die Antragstellerin Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort - wie an allen Berliner Schulen - ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen; die erste schriftliche Prüfung der Antragstellerin ist für den 24. April 2020 angesetzt. Sie lebt mit ihren Eltern und einem Bruder in einer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.04.2020
- 14 L 59.20 -
Coronagefahren rechtfertigen kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung
Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig
Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, nicht an den ab dem 20. April 2020 angesetzten schriftlichen Abiturprüfungen teilzunehmen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin ist Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort - wie an allen Berliner Schulen - ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen. Unter Berufung auf etwaige mit den konkreten Prüfungsbedingungen verbundene Gesundheitsgefahren begehrt sie im Wege des vorläufigen... Lesen Sie mehr
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