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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2011
- OVG 3a B 2.11 -
OVG Berlin-Brandenburg: Sanktionen des Bundestags gegen die FDP wegen Möllemann-Spenden bestätigt
Berufung der FDP in der Spendenaffäre Möllemann zurückgewiesen
Die vom Präsidenten des Deutsches Bundestages am 2. Juli 2009 festgesetzten Sanktionen in Form von Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 3.463.148,79 Euro gegen die FDP (Bund) wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.
Im vorliegenden Fall hat der FDP-Landesverband
Spenden wegen Verstoß gegen Spendenannahmeverbot rechtswidrig
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die vom Deutschen Bundestag deswegen ausgesprochenen
Einzahlung der Spenden unter Verwendung falscher Spendernamen
Für die Vorstände der Klägerin sei zum Zeitpunkt der Annahme der Barspenden der wirkliche Spender nicht - etwa an Hand von Akten oder Kontoführungsunterlagen - feststellbar gewesen. Der damalige Schatzmeister und Hauptgeschäftsführer der FDP-Nordrhein-Westfalen habe mit dem Spender
Sanktionen sollen Transparenz und Publizität der Herkunft von Parteispenden sichern
Die Höhe der parteienrechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 12646
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