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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Möllemann“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.04.2016
- BVerwG 6 C 5.15 -
Sanktionsbescheid gegen die FDP wegen "Möllemann-Spenden" überwiegend rechtmäßig
Sanktionsbefreiende Selbstanzeige der FDP kann nur für rechtswidrig angenommene Spenden im Jahr 1999 angenommen werden
Der Sanktionsbescheid, mit dem der Präsident des Deutschen Bundestages die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel an die Freie Demokratische Partei (FDP) für die Jahre 1997 bis 2001 sowie 2003 teilweise zurückgenommen und gegen die Partei Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 3,5 Mio. Euro festgesetzt hat, ist insoweit rechtswidrig, als er an Spendenvorgänge im Jahr 1999 anknüpft. In Bezug auf die Verstöße gegen parteienfinanzierungsrechtliche Vorschriften in dem genannten Jahr liegen die Voraussetzungen einer sanktionsbefreienden Selbstanzeige vor. Im Übrigen ist der Sanktionsbescheid hingegen rechtmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Präsident des Deutschen Bundestages hatte den angefochtenen Rücknahme- und Erstattungsbescheid damit begründet, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen der FDP in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 Spenden von seinem damaligen Vorsitzenden Möllemann unter Verstoß gegen ein gesetzliches Spendenannahmeverbot angenommen und mangels unverzüglicher Weiterleitung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages rechtswidrig erlangt habe. Nach den anzuwendenden Vorschriften des Parteiengesetzes verliere die Klägerin daher den Anspruch auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen der rechtswidrig erlangten oder nicht den Vorschriften... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.2013
- BVerwG 6 C 5.12 -
Klage der FDP gegen Sanktionsbescheid wegen "Möllemann-Spenden" teilweise erfolglos
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit um den Sanktionsbescheid, mit dem der Präsident des Deutschen Bundestages die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel an die Freie Demokratische Partei (FDP) für die Jahre 1997 bis 2001 sowie 2003 teilweise zurückgenommen und gegen die Partei Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 3,5 Mio. Euro festgesetzt hat, teilweise an die Vorinstanz zurückverwiesen, im Übrigen aber die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat wie bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg angenommen, dass der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 Barspenden im Wert von insgesamt über 786.000 Euro von seinem damaligen Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann rechtswidrig erlangt hat. Die Partei hat zum einen gegen das Verbot verstoßen, Spenden anzunehmen, bei... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2011
- OVG 3a B 2.11 -
OVG Berlin-Brandenburg: Sanktionen des Bundestags gegen die FDP wegen Möllemann-Spenden bestätigt
Berufung der FDP in der Spendenaffäre Möllemann zurückgewiesen
Die vom Präsidenten des Deutsches Bundestages am 2. Juli 2009 festgesetzten Sanktionen in Form von Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 3.463.148,79 Euro gegen die FDP (Bund) wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.
Im vorliegenden Fall hat der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 10 Bar- und Sachspenden in Höhe von insgesamt über 2,2 Millionen Euro von seinem damaligen Landesvorsitzenden Herrn Jürgen W. Möllemann erlangt, der auf eine Auskunftsklage später erklärt hat, dass das Geld aus seinem Privatvermögen stamme.Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts... Lesen Sie mehr
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