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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2020
- OVG 6 A 2.18 -
Klage von Umlandgemeinden gegen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen BER als unzulässig abgewiesen
Errichtung eines neuen Terminals zur Erweiterung der Abfertigungsanlagen genehmigt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage von vier Gemeinden aus dem Umfeld des Flughafens BER gegen den 31. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen als unzulässig abgewiesen. Mit diesem Beschluss wird u.a. die Errichtung eines neuen Terminals zur Erweiterung der Abfertigungsanlagen genehmigt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Gemeinden durch das Änderungsvorhaben nicht in ihren Rechten verletzt sein können. Eine Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit bzw. ihrer Rechte als Eigentümerinnen kommunaler Wohnungen wäre nur anzunehmen, wenn die Änderung zu einem Anstieg der Lärmbelastung führen würde. Diese Belastung steigt aber nur an, wenn die Zahl der Flugbewegungen zunimmt. Die mit der 31. Änderung der Planfeststellung genehmigte Erweiterung der Abfertigungskapazität des Flughafens legitimiert jedoch nicht die Überschreitung der durch die ursprüngliche Planfeststellung zugelassenen Zahl der jährlichen Flugbewegungen. Sollte es zukünftig zu einer Zunahme des Luftverkehrs über das zugelassene Maß hinaus kommen, haben die davon Lärmbetroffenen nach den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses 2004 einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über weitergehende Schutzmaßnahmen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28335
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