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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2022
- 6 B 1984/21 -
Posten von frauenfeindlichen und -verachtenden, diskriminierenden und sexistischen Kurzvideos auf TikTok rechtfertigt Verbot des Führens der Dienstgeschäfte für Kommissaranwärter
Gefährdung des Ansehens der Polizei und Störung des Dienstfriedens
Postet ein Kommissaranwärter auf TikTok frauenfeindliche und -verachtende, diskriminierende und sexistische Kurzvideos, rechtfertigt dies ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde einem
Verwaltungsgericht wies Eilantrag zurück
Das Verwaltungsgericht Minden wies den Eilantrag zurück. Seiner Auffassung nach liegen die Voraussetzungen für ein
Oberverwaltungsgericht hielt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte für rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgericht. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 26.08.2021
[Aktenzeichen: 1 L 480/21]) - Frauenverachtender Post auf Instagram kann Verbot der Führung von Dienstgeschäften für Kommissaranwärter nach sich ziehen
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Dokument-Nr. 31582
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