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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.04.2012
- 8 A 10046/12.OVG -
Trading-Down"-Effekt: Umwandlung von Lagerhallen in acht Spielhallen im Gewerbegebiet unzulässig
Spielhallen in Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig
Die Umwandlung von zwei in einem Gewerbegebiet gelegenen Lagerhallen in acht Spielhallen ist unzulässig, da eine Ansiedlung dieser Art zu einer Abwertung des Gebiets führen und die Ansiedlung herkömmlicher Gewerbebetriebe in diesem Bereich unattraktiv werden könnte. Eine Stadt darf daher zurecht die Genehmigung für eine solche Umnutzung versagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, Inhaber eines Catering- und Partyservices, beantragte bei der beklagten Stadt Ludwigshafen einen Bauvorbescheid für die Umwandlung von zwei im
Klage vor VG und OVG erfolglos
Die hiergegen beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erhobene Klage blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab.
Ansiedlung der Spielhallen würde zu Abwertung des Gebiets führen
Das Verwaltungsgericht habe zu Recht festgestellt, dass das Vorhaben in einem faktischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Umwandlung eines Lokals in eine Spielothek: Miteigentümer dürfen Nutzungsänderung ablehnen
(Amtsgericht München, Urteil vom 06.10.2009
[Aktenzeichen: 483 C 663/09]) - Bordellbetrieb im Gewerbegebiet zulässig: Bordell ist nicht als Vergnügungsstätte im Sinne des Städtebaurechts anzusehen
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2012
[Aktenzeichen: 5 S 3239/11])
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Dokument-Nr. 13461
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