Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2012
- S 6 U 63/10 -
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
Ausnahmetatbestand zur Anerkennung nicht explizit in Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommener Erkrankungen als so genannte „Wie-Berufskrankheiten“ erfüllt
Die Vorstufe durch Sonneneinstrahlung verursachter bösartiger Veränderungen der Haut (so genannte aktinische Keratosen) ist als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Dachdecker, der während seines Erwerbslebens rund vierzig Jahre lang auf Dächern zum Teil ungeschützt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt war und bei dem sich bösartige Veränderungen der Kopfhaut gebildet hatten.
Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung der Krankheit als Berufskrankheit ab
Die betroffene
Gericht hat keine Zweifel an Kausalzusammenhang zwischen Sonneneinstrahlung und bösartigen Hautveränderungen
Dieser Auffassung folgten die Richter des Sozialgerichts Aachen jedoch nicht. Im konkreten Fall seien die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestands erfüllt, welcher die Anerkennung auch bislang nicht explizit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommener Erkrankungen als so genannte „Wie-Berufskrankheiten“ ermögliche. Angesichts der wissenschaftlich belegten erhöhten Gefährdung so genannter Outdoor-Worker durch sonnenbedingte UV-Strahlung und der jahrelangen Exposition des Dachdeckers bestünden an einem Kausalzusammenhang zwischen der Sonneneinstrahlung und den bösartigen Hautveränderungen keine vernünftigen Zweifel, so das Gericht.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2012
Quelle: Sozialgericht Aachen/ra-online
- Arthrose im Kniegelenk ist bei Estrichleger als Berufskrankheit anzuerkennen
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 14.12.2011
[Aktenzeichen: S 6 U 1145/09]) - LSG Rheinland-Pfalz: Infektion der Bandscheibe eines Bestatters ist keine Berufskrankheit
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011
[Aktenzeichen: L 4 U 134/11]) - Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2011
[Aktenzeichen: 23 K 7945/08 und 23 K 2989/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13238
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13238
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.