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Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 24.08.2018
- S 11 SO 221/18 ER -
An Diabetes erkrankte Erstklässlerin hat vorläufig Anspruch auf Schulbegleitung
Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Schülerin und ihrer Eltern als Hilfe zu angemessener Schulbildung
Das Sozialgericht hat in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren entschieden, dass eine 6-jährige Erstklässlerin bis zum Beginn der Herbstferien Anspruch auf eine Schulbegleitung hat, um die notwendige Behandlung eines Diabetesleidens sicherzustellen.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls leidet seit 2015 an einem
Kostenübernahme für Schulbegleitung nur begrenzt bewilligt
Die Antragsgegnerin bewilligte nur für acht Stunden pro Woche die Kostenübernahme für eine
Exakter Umfang der notwendigen Begleitung muss noch genau ermittelt werden
Zu Unrecht, entschied das Sozialgericht Detmold. Auch wenn langfristig kein Anspruch auf eine Begleitung während der gesamten Schulzeit bestehe, müsse in der Übergangsphase für den Schulbesuch inklusive Pausen und für andere schulische Veranstaltungen eine
Anspruch stellt Hilfe zu angemessener Schulbildung dar
Der Anspruch bestehe unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragstellerin und ihrer Eltern, da es sich um eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung handele. Allerdings sei die Kostenübernahme für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2018
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online
- An Diabetes erkrankte Grundschülerin hat vorläufig Anspruch auf Schulbegleitung während des Sportunterrichts
(Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 04.08.2017
[Aktenzeichen: S 18 KR 654/17 ER]) - SG Karlsruhe: Qualifizierte Hilfskraft ist ausreichend für Schulbegleitung behinderter Kinder
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011
[Aktenzeichen: S 1 SO 4882/09])
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Dokument-Nr. 26375
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