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Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 04.08.2017
- S 18 KR 654/17 ER -
An Diabetes erkrankte Grundschülerin hat vorläufig Anspruch auf Schulbegleitung während des Sportunterrichts
Umfassender Anspruch auf grundsätzliche tägliche Schulbegleitung nicht ausreichend glaubhaft gemacht
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass eine 8-jährige Diabetikerin vorerst (bis zu den Herbstferien) Schulbegleitung während des Sportunterrichts erhält. Dadurch soll die Intervention bei einer Entgleisung des Blutzuckers auf Kosten der Krankenkasse abgesichert werden.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls erkrankte 2012 an
SG bejaht Schulbegleitung zum Sportunterricht auf Kosten der Krankenkasse bis zu den Herbstferien
Das Sozialgericht Dresden gab dem Eilantrag teilweise statt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2017
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
- Sozialhilfeträger muss Kosten für Schulbegleiter eines Kindes mit Down-Syndrom übernehmen
(Bundessozialgericht, Entscheidung vom 09.12.2016
[Aktenzeichen: B 8 SO 8/15 R]) - SG Karlsruhe: Qualifizierte Hilfskraft ist ausreichend für Schulbegleitung behinderter Kinder
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011
[Aktenzeichen: S 1 SO 4882/09])
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Dokument-Nr. 24765
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