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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 10.01.2013
- S 25 AS 832/12 ER -
Hartz IV: Schmerzen beim Treppensteigen rechtfertigen Umzug
Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen
Ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen hat dann Anspruch auf höhere Unterkunftskosten durch das Jobcenter, wenn ein Umzug in eine teurere Wohnung aufgrund gesundheitlicher Probleme (hier: Schmerzen beim Treppensteigen) unumgänglich und somit gerechtfertigt ist. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.
Die 59jährige Frau des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen. Ein Aufzug war nicht vorhanden. Das
Lesitungsempfängerin begründet Umzug mit gesundheitlichen Problemen
Im August 2012 beantragte sie bei dem
Ärzte bestätigen gesundheitliche Schäden in Knie und Lendenwirbelsäule
Nach Einholung von Befundberichten bei drei Ärzten hat das Sozialgericht Gießen das
SG: Umzug war gerechtfertigt
Das Sozialgericht hielt dies für ausreichend, um den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2013
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.10.2010
[Aktenzeichen: S 31 AS 317/08]) - Hartz IV: Jobcenter muss nicht für vermeidbare Doppelmieten aufkommen
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 31.03.2012
[Aktenzeichen: S 150 AS 25169/09])
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Dokument-Nr. 15001
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