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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2012
- S 1 SO 580/12 -
Schwere Behinderung: Sozialleistungsträger muss bei drohendem Fähigkeitsverlust Kosten für unterstützende pädagogische Maßnahmen übernehmen
Sozialhilfeträger darf Kostenübernahme für pädagogische Fachkraft nicht verweigern
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Hilfe zu angemessener Schulbildung) umfasst ggf. auch die Übernahme von Kosten für eine Fachkraft während des Schulunterrichts und in den Ferienzeiten sowie die Schülerbeförderung. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall leidet der Kläger an einem frühkindlichen
Sozialleistungsträger lehnt Übernahme weiterer Aufwendungen für zusätzliche pädagogische Fachkraft während des Unterrichts ab
Der beklagte Sozialleistungsträger übernahm im Rahmen der
Erzielte Therapieerfolge sollen gewahrt werden
Der Klage wurde insoweit im Wesentlichen vom Sozialgericht Karlsruhe stattgegeben. Zur Begründung hat es ausgeführt, eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Hilfe zu einer angemessenen
Übernahme der Aufwendung auch während der Ferienzeiten
Außerdem habe der Kläger Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für eine
Hilfeleistungen umfassen auch die Schülerbeförderung
Weiter hat die Kammer die Beklagte verurteilt, über den Antrag des Klägers auf Übernahme der Aufwendungen seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 14076
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