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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Juror“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 01.10.2009
- B 3 KS 4/08 R -
Bundessozialgericht: Die Juroren bei Deutschland sucht den Superstar (DSDS) sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
RTL muss Künstlersozialabgabe abführen
Die Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) verpflichtet den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender RTL zur Künstlersozialabgabe (KSA). Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar, sondern sie sind wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts. Sie begleiten ihr Urteil über die musikalischen Bemühungen der Kandidaten/-innen mit unterhaltsam gemeinten, oft aber bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks übersteigenden Kommentaren und tragen maßgeblich zum Publikumserfolg der abendlichen Sendungen bei, indem sie eine Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik präsentieren.Diese aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungsshows weist Elemente von... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.09.2008
- L 16 KR 5/08 -
Künstlerabgabe für "Superstar"-Juroren
Künstlersozialversicherungsgesetz gibt keinen besonderen Qualitätsrahmen vor
Die Honorare an Juroren der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) sind in der Künstlersozialversicherung abgabepflichtig. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der Fernsehsender RTL strahlt seit Herbst 2002 die Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" aus. Die Sendung kombiniert einen Talentwettbewerb mit interaktiven Elementen. Zunächst beurteilt eine Jury die Auftritte der Nachwuchssänger, anschließend können die Zuschauer telefonisch für ihren Favoriten stimmen. Der Kandidat mit den jeweils wenigsten Anrufen scheidet aus.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Köln, Urteil vom 12.11.2007
- S 23 KR 3/07 -
Juror bei "Deutschland sucht den Superstar" ist Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung
RTL muss Beiträge in Höhe von 173.000 EUR nachzahlen
Das Sozialgericht Köln hat eine Klage des Fernsehsenders RTL Television GmbH gegen die Künstlersozialkasse abgewiesen.
Der Fernsehsender wehrte sich mit der Klage gegen einen Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse (KSK). Auf Grundlage dieses Bescheides wurde RTL verpflichtet, für die Tätigkeit der Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" Staffel I und II (Dieter Bohlen, Thomas Stein, Shona Fraser und Thomas Bug) Beiträge an die Künstlersozialkasse nach zu zahlen, da es sich hierbei... Lesen Sie mehr
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