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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2011
- S 23 AL 5491/10 -
SG Stuttgart: Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Umzug mangels fehlender Verfügbarkeit
Sicherstellung der Verfügbarkeit für Vermittlungsvorschläge durch Einsatz einer Mittelsperson nicht ausreichend
Ein Arbeitsloser, der sich an einem Ort aufhält, der es nicht zulässt, den Vorschlägen der Arbeitsagentur zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge zu leisten, verliert auch dann seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er einen Dritten beauftragt, Briefe der Arbeitsagentur an ihn weiterzuleiten. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die arbeitslose Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls zog von Stuttgart nach Bielefeld. Nachdem die Arbeitsagentur Stuttgart davon erfuhr, hob sie das der Klägerin bewilligte
Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamtes wurden von der Freundin übermittelt
Die hiergegen gerichtete Klage begründete die Klägerin damit, dass sie der Beklagten ihren
SG Stuttgart verneint Anspruch auf Arbeitslosengeld mangels Verfügbarkeit des Leistungsbeziehers
Die Klage wurde vom Sozialgericht Stuttgart abgewiesen. Durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 12414
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