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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brief“ veröffentlicht wurden
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.07.2023
- 12 Qs 53/23 -
Staatsanwalt muss bei Prüfung der Haftpost nicht die Beachtung von Kontaktverboten kontrollieren
Keine Strafbarkeit des Staatsanwalts bei Weiterleitung der Post
Ein Staatsanwalt ist bei Prüfung der Haftpost nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz besteht. Leitet er also die Post weiter, so macht er sich nach § 4 GewSchG strafbar. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
In dem zugrunde liegen Fall hat das Landgericht Nürnberg-Fürth im Jahr 2023 darüber zu entscheiden, ob der die Haftpost kontrollierende Staatsanwalt sich strafbar macht, wenn er die Post weiterleitet, obwohl ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetzt besteht.Nach Auffassung des Landgerichts stelle die Weiterbeförderung des Briefs durch die Staatsanwaltschaft für sich genommen keine Straftat nach § 4 GewSchG dar. Der die Haftpost kontrollierende Staatsanwalt könne nicht Täter sein, da sich die Gewaltschutzanordnung nicht auf ihn beziehe. Es komme allenfalls eine Beihilfe in Betracht, die aber daran scheitere, dass dem Staatsanwalt... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.04.2021
- 312 O 94/20 -
Online-Verträge auch per Brief oder Einschreiben kündbar
Zwang zur elektronischen Kommunikation ist unzulässig
Unternehmen dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie bei Online-Verträgen ausschließlich auf elektronischem Weg kommunizieren dürfen. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Energieversorger Lichtblick SE entschieden. Es sei unzulässig, eine Kündigung oder einen Widerruf des Vertrags per Brief auszuschließen. Auch eine Entgeltklausel für die Nutzung des Postweges ist demnach unwirksam.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kunden konnten Gaslieferverträge bei der Firma Lichtblick auch telefonisch unter Angabe einer E-Mail-Adresse abschließen. Die Bestätigung erhielten Kunden nach Verifizierung ihrer E-Mail im Kundenportal. Die Vertragsbedingungen enthielten die Klausel: "Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge, d.h. die Kommunikation erfolgt ausschließlich... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.03.2021
- 2 BvR 194/20 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung eines Briefes
Überwachter Briefverkehr eines Strafgefangenen fällt in Schutzbereich der Vertraulichen Kommunikation
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten stattgegeben, die sich gegen die Anhaltung eines Briefs richtet.
Der ehemals inhaftierte Beschwerdeführer schrieb aus der Justizvollzugsanstalt einen Brief an seine Großnichte und ehemalige Verlobte, die als seine Mittäterin in einer anderen Justizvollzugsanstalt inhaftiert war. Der Brief enthielt zum einen Äußerungen in Bezug auf seine Vorgesetzten in der Kfz-Werkstatt („[…] ich kenne das echte „Arschloch“ noch nicht, über das echt jeder lästert,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 01.09.2014
- 31 C 32/14 -
Haftung des Mieters wegen Austausch der Schließanlage aufgrund beim Postversand gegen Rückschein verlorenen Schlüssels
Missbrauchsgefahr durch verlorenen Schlüssel rechtfertigt Einbau eines neuen Schlosses
Geht ein Schlüssel beim Postversand mittels Rückschein verloren, so haftet dafür der Mieter. Der Vermieter ist angesichts der bestehenden Missbrauchsgefahr durch den verlorenen Schlüssel berechtigt, ein neues Schloss einzubauen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall mussten die Vermieter mehrerer Wohnungen ein neues Schloss im Hoftor einbauen. Hintergrund dessen war, dass die Mieter einer Wohnung ihren Schlüssel zum Hoftor verloren haben. Die Mieter hatten zwar angegeben, dass sie den Schlüssel mittels eines Briefs mit Rückschein den Vermietern zugesandt haben. Tatsächlich kam der Brief jedoch leer bei den Vermietern... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.03.1997
- 3 W 24/97 -
Bei einem Testament in Form eines Briefs muss Testierwillen des Erblassers feststehen
Formulierung im Brief "[…] wie ich schriftlich festlegte […]" weist auf ein eigentliches Testament hin
Ein Erblasser darf zwar ein Testament in Form eines Briefs errichten. In diesem Fall muss aber der Testierwillen des Erblassers feststehen. Eine Formulierung im Brief "[…] wie ich schriftlich festlegte […]" weist auf ein eigentliches Testament hin, so dass der Brief keine letztwillige Verfügung darstellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob ein Erblasser durch einen Brief ein wirksames Testament errichtet hatte. Sowohl das Amtsgericht Montabaur als auch das Landgericht Koblenz lehnten dies ab. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Zweibrücken entscheiden.Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidungen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 28.02.2010
- 6a S 126/09 -
Mieter haben keinen Anspruch auf Anbringung von Außenbriefkästen
Es besteht kein Mietmangel im Fehlen von Außenbriefkästen bei gleichzeitigem Vorhandensein von Briefkästen im Hausflur
Fehlende Außenbriefkästen können manchmal dazu führen, dass Post den Empfänger verspätet oder nur über Umwege erreicht. Vor allem den privaten Zustelldiensten ist ein Zugang zu abgeschlossenen Hausfluren nicht immer möglich. Fehlende Außenbriefkästen bei gleichzeitiger Existenz von Briefkästen im Hausflur begründen jedoch keinen Mietmangel, da sie den vertragsgemäß geschuldeten Gebrauch der Mietsache zum Wohnen nicht einschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt/Oder hervor.
Die Mieter im vorliegenden Fall wiesen ihren Vermieter auf den fehlenden freien Zugang zu ihren Briefkästen hin und forderten ihn auf, für entsprechende Briefkästen in kürzester Zeit zu sorgen. Nachdem der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkam, minderten die Mieter ihre Miete in Höhe von 760 Euro um 5 Prozent, also um 31 Euro.Sie gaben in ihrer Begründung an,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2011
- S 23 AL 5491/10 -
SG Stuttgart: Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Umzug mangels fehlender Verfügbarkeit
Sicherstellung der Verfügbarkeit für Vermittlungsvorschläge durch Einsatz einer Mittelsperson nicht ausreichend
Ein Arbeitsloser, der sich an einem Ort aufhält, der es nicht zulässt, den Vorschlägen der Arbeitsagentur zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge zu leisten, verliert auch dann seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er einen Dritten beauftragt, Briefe der Arbeitsagentur an ihn weiterzuleiten. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die arbeitslose Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls zog von Stuttgart nach Bielefeld. Nachdem die Arbeitsagentur Stuttgart davon erfuhr, hob sie das der Klägerin bewilligte Arbeitslosengeld ab dem Zeitpunkt des Umzugs nach Bielefeld auf und forderte insgesamt 1.620,57 Euro von der Klägerin zurück.Die hiergegen gerichtete Klage begründete die Klägerin damit,... Lesen Sie mehr
Landgericht Bonn, Urteil vom 30.06.2011
- 14 O 17/11 -
LG Bonn: Deutsche Post AG darf E-Postbrief in der Werbung nicht mit klassischem Brief gleichsetzen
Aussage "sicher und verbindlich" kann beim Verbraucher falschen Eindruck erweckt
Die Deutsche Post AG darf nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei "so sicher und verbindlich wie der Brief" und er übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet". Dies entschied das Landgericht Bonn.
Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Werbung der Deutschen Post AG, mit der diese den E-Postbrief als "sicher und verbindlich wie der Brief" vorstellte.Das Landgericht Bonn gab der Verbraucherzentrale Recht. Die Werbung erwecke nach Auffassung der Richter den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.09.2010
- 4 Sa 721/10 -
Zugang einer Kündigung: Mit Post nach 16.00 Uhr braucht nicht gerechnet zu werden
Wird ein Brief erst um 16.00 Uhr in den Briefkasten des Adressaten geworfen, so geht er erst am nächsten Werktag zu
Der Zugang einer Kündigung ist an dem Tag bewirkt, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung des Briefkastens noch gerechnet werden kann. Erreicht die Willenserklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist sie an diesem Tag nicht mehr zugegangen.
In Anlehnung an diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschied das Landesarbeitsgericht Köln zugunsten eines Arbeitnehmers, der sich gegen eine Kündigung wandte, die ein Bote seiner Arbeitgeberin erst nach 16.00 Uhr in seinen Briefkasten eingeworfen hatte. Bei der Frage, wann nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2010
- L 1 AL 49/09 -
Übersendung von Veränderungsmitteilungen mit einfachem Brief grundsätzlich nicht grob fahrlässig
Zusendung per Einschreiben oder Nachverfolgen des Eingangs des Schreibens beim Amt nicht zwingend erforderlich
Empfänger von Sozialleistungen sind verpflichtet, Ämtern Änderungen in ihrer Wohn- und Lebenssituationen mitzuteilen. Es reicht dabei aus, diese Änderungsmitteilungen per einfachem Brief zu übersenden. Die Übersendung per Einschreiben oder die Pflicht zur Erkundigung, ob die Änderungsmitteilung angekommen ist, besteht dabei nicht zwingend. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls hatte die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe rückwirkend aufgehoben, da durch den Rückumzug in den Haushalt der Eltern kein Anspruch mehr darauf bestand. Eine rückwirkende Aufhebung wäre im konkreten Fall aber nur rechtmäßig gewesen, wenn der Kläger eine Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hätte (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X).... Lesen Sie mehr
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