Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20.06.2011
- S 7 SO 3292/09 -
Leistungen der Grundsicherung im Alter: Umzug zur Reduzierung der Wohnkosten um knapp 60 Euro nicht zumutbar
SG Stuttgart erklärt Umzug aufgrund des Alters und der eingeschränkten Sehfähigkeit des Leistungsbeziehers für nicht zumutbar
Einem Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter, der sehr stark sehbehindert und daher in der Orientierungsfähigkeit eingeschränkt ist, ist ein Umzug in eine andere Wohnung dann nicht zuzumuten, wenn die monatliche Miete die zulässige Mietobergrenze nur um rund 60 Euro übersteigt. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die 1942 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht laufend Leistungen der
Grundsicherungsträger verlangt von Leistungsbezieherin Umzug und droht mit sonstiger Leistungskürzung
Im August 2007 teilte die Beklagte der Klägerin mit, ab März 2008 könne sie nur noch
Recht auf Verbleib in angjährig vertrautem Umfeld ist bei älteren Menschen in besonderer Weise Rechnung zu tragen
Das Sozialgericht gab der Frau Recht und verpflichtete die Beklagte, der Klägerin für die Zeit von März 2009 bis Februar 2010 monatlich weitere 71,07 Euro zu zahlen. Für einen Ein-Personen-Haushalt in Stuttgart sei eine monatliche Kaltmiete von 364,50 Euro angemessen. Der Klägerin sei ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12689
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12689
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.