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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2012
- 3 U 22/12 -
Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach erfolgter Reparatur
Rücktritt rechtfertigender Mangel von Zeitpunkt der Rückabwicklung abhängig
Der Käufer eines gebrauchten PKWs hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, wenn er einen Mangel am PKW selbst reparieren lässt und erst anschließend die Rückabwicklung verlangt. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang 2011 ersteigerte der Kläger einen 17 Jahre alten
Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mangelhaft
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht begründete sein Urteil wie folgt: Der Käufer habe keinen Anspruch auf
Keine falschen Angaben des Verkäufers
Der Verkäufer habe auch über die Anzahl der Vorbesitzer keine falschen Angaben gemacht, indem er "Familienbesitz" behauptet hat. Die beiden Vorbesitzer innerhalb der ersten 15 Jahre waren Schwiegervater und Schwiegersohn. Es sei noch vertretbar, bei Schwägerschaft in diesem Kernbereich einer Familie von "Familienbesitz" zu sprechen. Der Verkäufer habe nicht ausdrücklich behauptet, dass es sich um seine eigene Familie gehandelt habe. In diesem Sinne sei seine Erklärung auch nicht eindeutig zu verstehen gewesen. Ein Vergleich des Datums der Erstzulassung März 1994 mit dem des Angebots Ende 2010 offenbarte, dass der
Verkäufer schloss Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam aus
Der Käufer könne auch nicht den Ersatz der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 15020
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