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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2023
- 7 U 125/22 -
Hälftige Haftungsverteilung bei Sturz eines Businsassen wegen schuldhafter Notbremsung des Busfahrers
Ältere Fahrgäste müssen sich mit beiden Händen an Haltestange festhalten
Kommt ein älterer Businsasse wegen einer schuldhaften Notbremsung des Busfahrer zu Fall, so rechtfertigt dies eine hälftige Haftungsverteilung, wenn der Businsasse vor dem Halt an der Haltestelle aufsteht und sich nur mit einer Hand an einer Haltestange festhält. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im November 2020 kam in einem Linienbus in Lübeck eine 82-jährige Insassin aufgrund einer plötzlichen
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Lübeck wies die Klage ab. Der Klägerin sei ein derart großes
Oberlandesgericht nahm hälfte Haftungsverteilung vor
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten der Klägerin. Eine hälftige Haftungsverteilung sei hier angezeigt. Zwar sei der Klägerin ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lübeck, Urteil vom 17.06.2022
[Aktenzeichen: 9 O 2/22]
- Fahrgast eines Linienbusses erhält wegen Sturzes nach unnötiger Vollbremsung Schmerzensgeld
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2015
[Aktenzeichen: 12 U 16/14]) - Sturz aufgrund Notbremsung einer Straßenbahn: Fahrgast muss stets mit berechtigter Notbremsung rechnen und sich daher sicheren Halt verschaffen
(Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom 26.03.2014
[Aktenzeichen: 7 U 1506/13])
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Dokument-Nr. 32982
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