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Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 28.02.2019
- S 8 U 90/16 -
Anspruch auf Gewährung einer Witwenrente auch bei nur viermonatiger Ehe möglich
Für Ausschluss einer Versorgungsehe muss bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls zweifelsfrei feste Heiratsabsicht bestehen
Auch wenn eine Ehe erst nach Feststellung einer Berufskrankheit geschlossen wird und der betroffene Ehemann innerhalb des erstes Ehejahres stirbt, kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden.
Die klagende Witwe des zugrunde liegenden Falls lernte den im August 2015 verstorbenen Versicherten im Jahr 2005 kennen. Im Jahr 2010 zogen sie in eine gemeinsame Wohnung. Beide bezogen zunächst Erwerbsunfähigkeitsrenten und seit 2014 jeweils eine eigene Altersrente.
Sachverhalt
Im Dezember 2013 erkannte die beklagte
Berufsgenossenschaft verneint Anspruch auf Gewährung von Witwenrente
Den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer
Feste Heiratsabsicht bestand bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls
Das Sozialgericht Osnabrück schloss sich dieser Einschätzung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Zeugenvernehmung nicht an. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass der Versorgungsgedanke nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2019
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online (pm)
- Verzögerungen bei Beschaffung von Hochzeitspapieren kann Anspruch auf Witwenrente auch nach nur zwei Monaten Ehe begründen
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[Aktenzeichen: S 11 1839/16]) - Eheschließung nach Diagnose einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung spricht für Versorgungsehe
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20.10.2016
[Aktenzeichen: S 17 R 2259/14]) - Anspruch auf Witwengeld trotz Heirat erst zwei Monate vor dem Tod des Ehegatten möglich
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2016
[Aktenzeichen: 4 S 1562/15]) - Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.11.2011
[Aktenzeichen: L 5 R 320/10])
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Dokument-Nr. 27284
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