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Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 06.07.2016
- VerfGH 38/15 -
Organklage der AfD erfolgreich
Veröffentlichte Medieninformation gleicht einem "Boykottaufruf"
Eine auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte Medieninformation verletzt die Rechte des thüringischen Landesverbands der AfD auf Chancengleichheit im Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz und ist deshalb von der Homepage zu entfernen. Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall wurde am 20. Oktober 2015 auf der
Medieninformation verstößt gegen Neutralitätsgebot
Die in der Medieninformation enthaltene Aufforderung kommt in Verbindung mit den negativen Werturteilen einem "Boykottaufruf" gleich. Sie ist geeignet, die Bürger von einer Teilnahme an der Demonstration abzuschrecken, und beeinflusst so die Willensbildung der möglichen Versammlungsteilnehmer. Hierdurch verstößt sie gegen das Neutralitätsgebot und greift in die Rechte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2016
Quelle: Thüringer Verfassungsgerichtshof/ ra-online
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Dokument-Nr. 22865
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