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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2010
- VIII ZR 306/09 -
BGH: Keine Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei fehlender Verbindlichkeit
12 m² kleinere Wohnfläche - trotzdem nicht zur Mietminderung berechtigt
Eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10 % kommt nicht in Betracht, wenn die Parteien in dem Vertrag deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung des Klägers in Potsdam. Zur
"Vermietet werden .... folgende Räume: Die Wohnung im Dachgeschoss rechts bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, Bad, Diele zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 54,78 m² beträgt. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume."
Mieterin (Beklagte) beruft sich auf Mietminderung wegen Flächenunterschreitung
Die monatlich zu zahlende
Amtsgericht sah vorliegend einen Mietmangel - Landgericht nicht
Das Amtsgericht hat die Minderung im Grundsatz für berechtigt gehalten und der Klage daher nur in geringer Höhe stattgegeben. Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Klägerin eine
BGH gibt Vermieter Recht - Kein Mietmangel - Fläche war nicht verbindlich
Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten blieb ohne Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei der hier gegebenen Vertragsgestaltung ein zur Minderung der
BGH: Quadratmeterzahl sollte ausdrücklich nicht Mietgegenstand sein
Vielmehr haben die Parteien ausdrücklich bestimmt, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstands dienen, sich der räumliche Umfang der Mietsache vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume ergeben soll. Insofern liegt hier keine mangelbegründete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
- Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 06.10.2008
[Aktenzeichen: 24 C 293/07] - Landgericht Potsdam, Urteil vom 29.10.2009
[Aktenzeichen: 11 S 200/08]
- BGH: Flächenunterschreitung berechtigt auch bei möbliert vermieteter Wohnung zur Mietminderung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 209/10]) - Mietminderung wegen Flächenabweichung: Angabe der Mietfläche im Mietvertrag muss der Festlegung der Sollbeschaffenheit dienen
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 21.10.2020
[Aktenzeichen: 5 U 1257/20]) - Mit Einzug in Wohnung erhält Mieter keine Kenntnis von Wohnflächenabweichung
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2023
[Aktenzeichen: VIII ZR 61/23])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2011, Seite: 7 DWW 2011, 7 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2011, Seite: 49 GE 2011, 49 | Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ)
Jahrgang: 2011, Seite: 588 JZ 2011, 588 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 20 MDR 2011, 20 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 36 MietRB 2011, 36 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 220 NJW 2011, 220 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2011, Seite: 65 NJW-Spezial 2011, 65 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 70 NZM 2011, 70 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 11 WuM 2011, 11 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 205 ZMR 2011, 205
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Dokument-Nr. 10542
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