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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 08.11.2010
- 4 K 994/09/ 4 K 995/09 -
Polizist kann nach Gewaltanwendung entlassen werden
Auch bei Provokation wird von Polizeianwärtern besonnene und deeskalierende Handlung erwartet
Ein Polizist kann bei Gewaltanwendung aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden hervor, dass die Klage eines 24-jährigen Polizisten abwies.
Im hiesigen Rechtsstreit hatte das Land Nordrhein-Westfalen den Kläger im Jahre 2009 aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen. Ihm wurde u.a. vorgeworfen, im Oktober 2008 vor einer Herforder Diskothek eine junge Frau geschlagen zu haben. Hiergegen klagte der Kläger unter Hinweis darauf, dass das Strafverfahren wegen Körperverletzung vom Landgericht Bielefeld gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.500,- € eingestellt worden war.
Charakterliche Ungeeignetheit des Klägers bestätigt
Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage des Polizisten gegen seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ ra-online
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Dokument-Nr. 10546
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