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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16.11.2010
- 1 B 10.1068/ 1 B 10.1069 -
Bayerischer VGH: Sternwarte auf Privatgrundestück muss auch für Allgemeinheit zugänglich sein
Bauvorhaben darf nicht ausschließlich oder vorrangig individuellen Interessen oder privaten Zwecken dienen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Anspruch auf eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Sternwarte auf einem Privatgrundstück verneint, da dies voraussetzt, dass die Sternwarte auch für die Allgemeinheit bestimmt sein muss. Ein Beweis hierfür konnte jedoch seitens des Eigentümers nicht erbracht werden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger auf seinem weitläufigen Anwesen vor etwa zwanzig Jahren ohne die erforderliche
VG München: Freistaat Bayern muss über Bauantrag neu entscheiden
Das Verwaltungsgericht München gab dem Kläger weitgehend Recht und verpflichtete den beklagten Freistaat Bayern, über den Bauantrag für die
Schlüssiges Konzept für geplante Sternwarte mit Zugang für die Allgemeinheit liegt nicht vor
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat aufgrund der folgenden Überlegungen die Urteile des Verwaltungsgerichts geändert und der Berufung des Freistaats stattgegeben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2010
Quelle: Bayerische Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 10573
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