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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.1996
- 33 C 1437/96-28 -
Klavierspielen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt - hat aber Grenzen
Bis zu 90 Minuten tägliches Klavierspiel müssen die Nachbarn hinnehmen
In einem Streit um tägliches Klavierspiel in einem Miethaus hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass außerhalb der Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr täglich nicht länger als 90 Minuten Klavier gespielt werden darf.
Im zugrunde liegenden Fall "haute eine Mieterin täglich in die Tasten". Zunächst machte sie 30 Minuten Fingerübungen. Dabei spielte sie Tonleitern. Danach begann sie mit Musikstücken - Etüden und Inventionen. Das tägliche Musizieren war anderen Mietern und dem Vermieter ein Ärgernis, weil das Haus besonders hellhörig war.
Gericht erlaubt Klavierspiel bis zu 90 Minuten täglich
Das Amtsgericht entschied, dass die Mietern störendes Klavierspiel außerhalb der täglichen und nächtlichen Ruhezeiten zu unterlassen habe, soweit es 90 Minuten täglich übersteige (§§ 550, 242 BGB).
Vertragsgemäßer Gebrauch
Die Mieterin sei grundsätzlich berechtigt, im Rahmen des ihr vertraglich eingeräumten Gebrauchs der Mietsache auch täglich - außerhalb der Ruhezeiten - Klavier zu spielen. Allerdings beinhalte diese Erlaubnis ein vertragsimmanentes Gebot der Rücksichtnahme. Die Mieterin müsse das Musizieren in einem für andere Mieter zumutbaren Rahmen halten.
Gericht: 90 Minuten sind ausreichend
Unter Abwägung der verschiedenen Interessen der Mieterin und der übrigen Mieter hielt das Gericht es für angemessen das Klavierspiel auf 90 Minuten täglich zu begrenzen. Sie könne so eine halbe Stunde auf Fingerübungen verwenden und habe eine weitere Stunde Zeit für das eigentliche Klavierspiel.
Das Gericht drohte der Mieterin für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 500,- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten an.
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§§ 550, 242 BGB (rao)
Mieter dürfen außerhalb der Ruhezeiten täglich bis zu 90 Minuten Klavier spielen. Dies gilt auch in einem hellhörigen Haus. Klavier spielen gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch findet aber wegen des Rücksichtnahmegebots zeitliche Grenzen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Frankfurt am Main (vt/pt)
- Hausmusik: Klavierspielen am Sonntag ist nicht zwangsläufig eine Ruhestörung - BVerfG kippt Bußgeld wegen Musizierens
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.11.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 2717/08]) - Klavierspielen in der Mietwohnung ist erlaubt
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.06.2005
[Aktenzeichen: 2/11 T 36/05])
Jahrgang: 1997, Seite: 430 WuM 1997, 430
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Dokument-Nr. 11065
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