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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 15.07.2002
- 4 U 196/01 -
Mängel an Immobilie müssen vor Verkauf offenbart werden
Zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Hausverkauf
Immobilienkäufer müssen vor dem Kauf eines Gebäudes vollständig über dessen Mängel aufgeklärt werden. Das geht aus zwei Urteilen des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Das OLG hat jüngst in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur
In beiden Fällen hat das Oberlandesgericht Bamberg nach Feststellung positiver Kenntnis des Verkäufers vom
Urteile:
OLG Bamberg, Urt. v. 15.07.2002, Az. 4 U 196/01
OLG Bamberg, Urt. v. 26.06.2002, Az. 3 U 165/01
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Bamberg vom 24.03.2003
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Dokument-Nr. 1133
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