Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Münster, Urteil vom 18.01.2011
- 6 S 93/10 -
1000-Euro-Handyrechnung: Mobilfunkfirmen müssen Kunden passenden Tarif anbieten
Mit dem Handy ins Internet: Kunde braucht Rechnung nicht bezahlen, weil er nicht über die Kosten aufgeklärt wurde
Jeder Handynutzer ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, wie er sein Handy nutzt und welche Kosten er dadurch verursacht. Jedoch hat der Mobilfunkanbieter eine Aufklärungspflicht bei Abschluss des Handy-Vertrags, wenn er dem Kunden ein Smartphone in Kombination mit einer verbrauchsabhängigen Datenabrechnung anbietet. Dies entschied das Landgericht Münster, das einem Kunden in zweiter Instanz Recht gab. Dieser braucht seine teure Handyrechnung nicht zu bezahlen.
Geklagt hatte der Mobilfunkanbieter E-Plus, bei dem der Kunde den Tarif "Time & More All In 500" mit einer monatlichen Grundgebühr von 42,50 Euro gebucht hatte. Gleichzeitig hatte er ein
1.000 Euro für 50 Megabyte Daten
Nach Abschluss der Verträge nutzte der Kunde das
Wer Smartphone mit internetgestütztem Navigationsprogramm anbietet, muss über Kosten aufklären
Der Kunde legte daraufhin Berufung vor dem Landgericht Münster ein. Dort erhielt er Recht. Das Landgericht bescheinigte dem Mobilfunkanbieter die Verletzung vorvertraglicher Nebenpflichten. Er hätte den Kunden vor Abschluss des Handyvertrags unter gleichzeitiger Vermietung des Smartphones mit dem dazu gehörenden Navigationsprogramm auf die Gefahr erheblicher Kosten durch Internetverbindungen und die damit einhergehenden Vorzüge einer Datenflatrate hinweisen müssen.
Mobilfunkanbieter hat Aufklärungspflicht gegenüber seinen Kunden
Zwar sei im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich jede Partei selbst dafür verantwortlich, die eigenen Interessen wahrzunehmen und sich die für sie relevanten Informationen zu beschaffen. Eine
Wenn geringe Kosten suggeriert werden, dürfen hohe Kosten erst nach Warnung berechnet werden
Dies gelte insbesondere, weil ihm mit der vereinbarten Abrechnungseinheit von 0,006 Euro je Kilobyte für Internet-Verbindungen bzw. 0,02 Euro je Kilobyte für WAP-Verbindungen ein besonders niedriger Preis suggeriert worden sei. Der Verkäufer wäre deshalb verpflichtet gewesen, den Kunden auf die Gefahren bei Nutzung des Smartphones in Kombination mit einer verbrausabhängigen Abrechnung hinzuweisen und ihm eine Datenflatrate zur Vermeidung dieser Kostenfalle zu empfehlen. Hätte der Mitarbeiter diesen Hinweis ausgesprochen, hätte der Kunde einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen vereinbart oder sein
Landgericht spricht sich für eine Warnpflicht per SMS bei Erreichen gewisser Kostengrenzen aus
Auch spreche viel dafür, dass E-Plus auch nach Vertragsschluss Hinweis- und Schutzpflichten gegenüber seinem Kunden verletzt habe. Durch die ersten zwei WAP-Verbindungen seien bereits Kosten von knapp 300 Euro entstanden - also mehr, als eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Münster (vt/we)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11431
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11431
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.