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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 14.04.2011
- 1 K 1203/09 -
VG Aachen: Sehnenscheidenentzündung durch Computerarbeit kann als Berufskrankheit anerkannt werden
Arbeitsmedizinisches Gutachten belegt Verbindung zwischen Tätigkeit am Computer und Erkrankung
Einer Finanzbeamtin, die durchweg am Computer arbeitet, steht die Anerkennung ihrer Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Die Beamtin berief sich vor Gericht darauf, dass die intensive Arbeit am
Klägerin hat Anspruch auf so genannte Unfallfürsorgeleistungen
Das Verwaltungsgericht Aachen hatte zur Klärung des Verfahrens ein arbeitsmedizinisches
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt
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[Aktenzeichen: 23 K 7945/08 und 23 K 2989/09]) - Wirbelsäulenerkrankung eines Mechanikers nicht als Berufskrankheit anerkannt
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[Aktenzeichen: L 3 U 202/04]) - Offensichtlich berufsbedingte Hauterkrankung ist als Berufskrankheit anzuerkennen
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[Aktenzeichen: S 4 U 4810/07])
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Dokument-Nr. 11505
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