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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
- 7 B 10.1423 -
Keine Erstattung von Schulwegkosten bei „Ausweichen“ auf Gymnasium außerhalb Bayerns
Beförderungspflicht zu vergleichbarer Schule in Bayern nicht gegeben
Ein Schüler, der mangels des erforderlichen Notendurchschnitts kein Gymnasium in Bayern besuchen kann, hat keinen Anspruch auf Schulwegkostenerstattung für den Besuch des nächstgelegenen Gymnasiums im benachbarten Bundesland. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall verlangten Eltern eines im Landkreis Aschaffenburg wohnhaften Schülers vom Landkreis die
Grundsätzliche Beförderungspflicht zu vergleichbarer Schule in Bayern entscheidend
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann zwar grundsätzlich auch eine in einem anderen Bundesland gelegene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 11552
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