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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.06.2005
9 UF 51/05 -

Hausmann muss seinen Kindern weiterhin Unterhalt zahlen

Ein Mann, der in seiner neuen Ehe die Rolle des Hausmannes übernimmt, muss seinen Kindern aus erster Ehe weiterhin Unterhalt zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.

Der Mann war der Ansicht, seinen Kindern aus erster Ehe nicht mehr unterhaltspflichtig zu sein, da er kein eigenes Einkommen mehr habe. Er habe die Rolle des Hausmannes übernommen, da seine neue Ehefrau mehr verdiene als er. Der Mann habe in diesem Fall den Unterhalt aus dem Einkommen seiner neuen Frau zu zahlen, so das Gericht. Darüber hinaus könne er eine Nebentätigkeit aufnehmen und z.B. an Samstagen, etwas hinzuverdienen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2005
Quelle: ra-online

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