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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011
- 6 AZR 687/09 -
BAG: Zugang einer Kündigung bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten außerhalb der Wohnung
Arbeitgeber darf mit Zustellung des Kündigungsschreibens noch am gleichen Tag rechnen
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die nicht dem Arbeitnehmer direkt, sondern dem Ehepartner außerhalb der Wohnung (hier in einem Baumarkt) ausgehändigt wird, gilt als wirksam übergeben, da der Ehegatte als Empfangsbote fungiert. Die Kündigungserklärung des Arbeitgebers geht dem Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt zu, zudem mit der Weitergabe der Erklärung unter gewöhnlichen Verhältnissen zu rechnen ist - also unter normalen Umständen nach der Rückkehr des Ehemanns in die gemeinsame Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten seit dem 3. Februar 2003 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Nach einem Konflikt verließ die Klägerin am 31. Januar 2008 ihren Arbeitsplatz. Mit einem Schreiben vom selben Tag kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 29. Februar 2008. Das Kündigungsschreiben ließ sie durch einen Boten dem
Ehemann ist als Empfangsbote des Arbeitgebers anzusehen
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.
Die
Unter normalen Umständen war mit Weiterleitung des Kündigungsschreibens nach Rückkehr des Ehemanns in die gemeinsame Wohnung zu rechnen
Da das Kündigungsschreiben der Beklagten vom 31. Januar 2008 der Klägerin noch am selben Tag zugegangen ist, ist das Arbeitsverhältnis der Parteien gemäß § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB nach Ablauf der Kündigungsfrist von einem Monat zum 29. Februar 2008 beendet worden. Nach der Verkehrsanschauung war der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.09.2009
[Aktenzeichen: 2 Sa 210/09]
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Jahrgang: 2012, Seite: 67 JA 2012, 67
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Dokument-Nr. 11786
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