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Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.07.2011
- 28 U 10/10 -
Kammergericht: Keine Grundbuchberichtigung zu Gunsten der Sing-Akademie
Keine Eintragung als Eigentümerin an den historischen Grundstücken "Am Festungsgraben" und "Dorotheenstraße"
Die Sing-Akademie kann keine Eintragung als Eigentümerin ins Grundbuch im Wege der Grundbuchberichtigung verlangen, da die Akademie durch Enteignung das Eigentum an den Grundstücken, auf denen ihr historisches Konzertgebäude stand, verloren hatte. Dies entschied das Kammergericht Berlin und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin ab.
Im hiesigen Rechtsstreit hatte die Sing-Akademie das Land
Vorschriften des Vermögensgesetzes gegenüber Restitution vorrangig
In seiner mündlichen Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter des Kammergerichts
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2011
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online
- Landgericht Berlin, Urteil vom 10.02.2010
[Aktenzeichen: 84 O 56/09]
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Dokument-Nr. 11922
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