wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2011
L 5 KR 189/10 -

Krankenhäuser haben auch bei Zwischenrechnungsprüfungen durch MDK Anspruch auf Aufwandspauschale

Bleibt Minderung des Rechnungsbetrages aus, ist von Krankenkasse Aufwandpauschale zu zahlen

Ein Anspruch eines geprüften Krankenhauses auf eine Aufwandspauschale für Prüfungen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann auch entstehen, wenn Prüfgegenstand die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung nach Erstellung einer Zwischenrechnung ist. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Die beklagte Krankenkasse des zugrunde liegenden Falls hatte eingewandt, die Prüfung einer Zwischenrechnung könne nicht zu der Aufwandspauschale führen, da die für die Pauschale erforderliche fehlende Minderung des Rechnungsbetrages aufgrund dieser Prüfung erst nach Erhalt der Abschlussrechnung festgestellt werden könne. Die frühzeitige Erkennung von Fehlabrechnungen diene zudem auch dem Interesse des Krankenhauses.

Krankenhäuser sollen von ungezielter und übermäßiger Einleitung von bürokratisch aufwändigen Prüfungen entlastet werden

Dem ist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Weder schränke der Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift des § 275 Abs. 1c Satz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) den Anspruch des Krankenhauses entsprechend ein, noch ergebe sich eine solche Einschränkung aus der Entstehungsgeschichte der Norm. Zweck sei es gewesen, die Krankenhäuser von einer ungezielten und übermäßigen Einleitung von bürokratisch aufwändigen Prüfungen zu entlasten, was in gleicher Weise auch für Prüfungen von Zwischenrechnungen gelte. Wenn dann - wie im entschiedenen Fall - eine Minderung des Rechnungsbetrages nicht erfolge, sei die Aufwandpauschale zu zahlen.

§ 275 SGB V (Begutachtung und Beratung)

(1c) Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zu entrichten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2011
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht | Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Aufwandsentschädigung | Krankenhaus | Krankenkasse | Pauschalbetrag | Pauschale | Rechnung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11973 Dokument-Nr. 11973

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11973

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?