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Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 27.07.2011
- 5 K 2547/09 -
Kurzfristige Entlassung von Erntehelfern: Landwirt muss bei drohender Obdachlosigkeit der Helfer Kosten für Heimfahrt erstatten
Landwirt als so genannter Handlungsstörer zur Kostenerstattung verpflichtet
Ein Landwirt, der Erntehelfer aus einem Nachbarland einstellt, diese aber wegen angeblicher Unzufrieden und Faulheit nach kurzer Zeit wieder entlässt und der Unterkunft verweist, kann bei drohender Gefahr der Obdachlosigkeit der Helfer von der Gemeinde zur Erstattung der Kosten für die Heimfahrt der Arbeiter herangezogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Landwirt aus der Bodensee-Region, der Erdbeeren anbaut, hatte im Frühjahr 2008 über die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Erntehelfer zu einem Stundenlohn von 5,35 Euro angeworben und für die Anfahrt sowie Visakosten 250 Euro pro Person verauslagt, die er neben den
Rücktransport nach Kroatien war geeignete Maßnahme zur Vermeidung der Obdachlosigkeit der Erntehelfer
Diesen Betrag wollte die Gemeinde nun vom Kläger erstattet haben. Dieser Auffassung stimmte das Verwaltungsgericht Sigmaringen zu. Zur Vermeidung der Obdachlosigkeit der Erntehelfer sei der Rücktransport nach Kroatien eine geeignete Maßnahme zu angemessenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Sigmaringen/ra-online
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Dokument-Nr. 12171
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